Unfallgutachten
Reparatur oder Auszahlung
Nach einem Haftpflichtschaden kann ein Geschädigter unter bestimmten Voraussetzungen entscheiden, ob er das Fahrzeug tatsächlich reparieren lässt oder auf Gutachtenbasis fiktiv abrechnet.
Ausführliche Erklärung
Nach einem Haftpflichtschaden kann ein Geschädigter unter bestimmten Voraussetzungen entscheiden, ob er das Fahrzeug tatsächlich reparieren lässt oder auf Gutachtenbasis fiktiv abrechnet.
Bedeutung für Unfallgeschädigte
Nach einem unverschuldeten Unfall entscheidet oft genau dieser Punkt darüber, wie hoch Ihre Entschädigung ausfällt. Ein unabhängiges Gutachten dokumentiert alle relevanten Positionen – darunter auch reparatur oder auszahlung – nachvollziehbar gegenüber der regulierungspflichtigen Versicherung.
Verwandte Begriffe
- HaftpflichtschadenEin Haftpflichtschaden liegt vor, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer einen Unfall verursacht und für den entstandenen Schaden haftet.
- 130-Prozent-RegelDie 130-Prozent-Regel ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die Reparatur eines wirtschaftlichen Totalschadens.
- AltschadenAls Altschaden bezeichnet man einen Schaden, der bereits vor dem aktuell zu begutachtenden Schadenereignis vorhanden war.
Fragen zu „Reparatur oder Auszahlung“ im konkreten Schadenfall?
Kostenlose Ersteinschätzung – KFZ-Sachverständigenbüro Ercosman, Hagen.
