Unfallgutachten
Haftpflichtschaden
Ein Haftpflichtschaden liegt vor, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer einen Unfall verursacht und für den entstandenen Schaden haftet.
Ausführliche Erklärung
Ein Haftpflichtschaden liegt vor, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer einen Unfall verursacht und für den entstandenen Schaden haftet. Der Geschädigte kann grundsätzlich Ersatz seiner unfallbedingten Schäden verlangen.
Bedeutung für Unfallgeschädigte
Nach einem unverschuldeten Unfall entscheidet oft genau dieser Punkt darüber, wie hoch Ihre Entschädigung ausfällt. Ein unabhängiges Gutachten dokumentiert alle relevanten Positionen – darunter auch haftpflichtschaden – nachvollziehbar gegenüber der regulierungspflichtigen Versicherung.
Verwandte Begriffe
- 130-Prozent-RegelDie 130-Prozent-Regel ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die Reparatur eines wirtschaftlichen Totalschadens.
- AltschadenAls Altschaden bezeichnet man einen Schaden, der bereits vor dem aktuell zu begutachtenden Schadenereignis vorhanden war.
- AnstoßbereichDer Anstoßbereich bezeichnet den Fahrzeugbereich, in dem es beim Unfall zur unmittelbaren Kollision beziehungsweise Krafteinwirkung gekommen ist.
Fragen zu „Haftpflichtschaden“ im konkreten Schadenfall?
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