Unfallgutachten

Haftpflichtschaden

Ein Haftpflichtschaden liegt vor, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer einen Unfall verursacht und für den entstandenen Schaden haftet.

Ausführliche Erklärung

Ein Haftpflichtschaden liegt vor, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer einen Unfall verursacht und für den entstandenen Schaden haftet. Der Geschädigte kann grundsätzlich Ersatz seiner unfallbedingten Schäden verlangen.

Bedeutung für Unfallgeschädigte

Nach einem unverschuldeten Unfall entscheidet oft genau dieser Punkt darüber, wie hoch Ihre Entschädigung ausfällt. Ein unabhängiges Gutachten dokumentiert alle relevanten Positionen – darunter auch haftpflichtschaden – nachvollziehbar gegenüber der regulierungspflichtigen Versicherung.

Verwandte Begriffe

Fragen zu „Haftpflichtschaden“ im konkreten Schadenfall?

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