Unfallgutachten
130-Prozent-Regel
Die 130-Prozent-Regel ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die Reparatur eines wirtschaftlichen Totalschadens.
Ausführliche Erklärung
Die 130-Prozent-Regel ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die Reparatur eines wirtschaftlichen Totalschadens. Liegen die Reparaturkosten inklusive Wertminderung höchstens 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert, kann eine vollständige und fachgerechte Reparatur dennoch erstattungsfähig sein.
Bedeutung für Unfallgeschädigte
Nach einem unverschuldeten Unfall entscheidet oft genau dieser Punkt darüber, wie hoch Ihre Entschädigung ausfällt. Ein unabhängiges Gutachten dokumentiert alle relevanten Positionen – darunter auch 130-prozent-regel – nachvollziehbar gegenüber der regulierungspflichtigen Versicherung.
Verwandte Begriffe
- WiederbeschaffungswertDer Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, der unmittelbar vor dem Schadenereignis erforderlich gewesen wäre, um auf dem regionalen Markt ein vergleichbares Fahrzeug bei einem seriösen Händler zu erwerben.
- ReparaturkostenDie Reparaturkosten umfassen sämtliche erforderlichen Aufwendungen zur fachgerechten Wiederherstellung des beschädigten Fahrzeugs.
- WertminderungEine Wertminderung entsteht, wenn ein Fahrzeug trotz fachgerechter Reparatur aufgrund seiner Eigenschaft als Unfallfahrzeug einen geringeren Marktwert besitzt.
- TotalschadenVon einem Totalschaden spricht man, wenn ein Fahrzeug technisch nicht mehr repariert werden kann oder eine Reparatur wirtschaftlich nicht sinnvoll ist.
Fragen zu „130-Prozent-Regel“ im konkreten Schadenfall?
Kostenlose Ersteinschätzung – KFZ-Sachverständigenbüro Ercosman, Hagen.
