Unfallgutachten

130-Prozent-Regel

Die 130-Prozent-Regel ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die Reparatur eines wirtschaftlichen Totalschadens.

Ausführliche Erklärung

Die 130-Prozent-Regel ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die Reparatur eines wirtschaftlichen Totalschadens. Liegen die Reparaturkosten inklusive Wertminderung höchstens 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert, kann eine vollständige und fachgerechte Reparatur dennoch erstattungsfähig sein.

Bedeutung für Unfallgeschädigte

Nach einem unverschuldeten Unfall entscheidet oft genau dieser Punkt darüber, wie hoch Ihre Entschädigung ausfällt. Ein unabhängiges Gutachten dokumentiert alle relevanten Positionen – darunter auch 130-prozent-regel – nachvollziehbar gegenüber der regulierungspflichtigen Versicherung.

Verwandte Begriffe

Fragen zu „130-Prozent-Regel“ im konkreten Schadenfall?

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