Unfallgutachten
Altschaden
Als Altschaden bezeichnet man einen Schaden, der bereits vor dem aktuell zu begutachtenden Schadenereignis vorhanden war.
Ausführliche Erklärung
Als Altschaden bezeichnet man einen Schaden, der bereits vor dem aktuell zu begutachtenden Schadenereignis vorhanden war. Altschäden müssen bei der Schadenbewertung berücksichtigt und vom neuen Unfallschaden abgegrenzt werden.
Bedeutung für Unfallgeschädigte
Nach einem unverschuldeten Unfall entscheidet oft genau dieser Punkt darüber, wie hoch Ihre Entschädigung ausfällt. Ein unabhängiges Gutachten dokumentiert alle relevanten Positionen – darunter auch altschaden – nachvollziehbar gegenüber der regulierungspflichtigen Versicherung.
Verwandte Begriffe
- SchadenereignisAls Schadenereignis bezeichnet man das konkrete Ereignis, durch welches ein Schaden entstanden ist, beispielsweise einen Verkehrsunfall, Hagel oder einen Zusammenstoß mit einem Gegenstand.
- UnfallschadenEin Unfallschaden ist eine Beschädigung, die durch ein plötzliches von außen auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis entstanden ist.
- 130-Prozent-RegelDie 130-Prozent-Regel ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die Reparatur eines wirtschaftlichen Totalschadens.
Fragen zu „Altschaden“ im konkreten Schadenfall?
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