Freie Wahl des KFZ-Sachverständigen
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden können Geschädigte grundsätzlich einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen ihrer Wahl beauftragen, sofern die Voraussetzungen für ein Gutachten vorliegen. Sie müssen sich nicht zwingend auf einen von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen Gutachter verlassen.
