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Ratgeber

Ihre Rechte nach einem Verkehrsunfall

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall müssen Sie sich nicht allein auf die Einschätzung der gegnerischen Versicherung verlassen. Je nach Schadenfall stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten und Ansprüche zu. Wir erklären Ihnen die wichtigsten Punkte verständlich und nachvollziehbar.

Ein unverschuldeter Unfall bringt oft viele Fragen mit sich: Wer übernimmt die Kosten? Wer prüft den Schaden? Und welche Rechte haben Sie gegenüber der gegnerischen Versicherung? Auf dieser Seite fassen wir die wichtigsten Aspekte rund um KFZ-Gutachten, Unfallgutachten und Schadenregulierung verständlich zusammen.

Freie Wahl des KFZ-Sachverständigen

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden können Geschädigte grundsätzlich einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen ihrer Wahl beauftragen, sofern die Voraussetzungen für ein Gutachten vorliegen. Sie müssen sich nicht zwingend auf einen von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen Gutachter verlassen.

Freie Wahl der Werkstatt

Grundsätzlich können Sie selbst entscheiden, wo Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen. Welche Kosten im Rahmen der Schadenregulierung erstattungsfähig sind, hängt vom konkreten Schadenfall und der gewählten Abrechnungsform ab.

Anspruch auf vollständige Schadenfeststellung

Ein Unfallgutachten kann neben den reinen Reparaturkosten weitere schadenrelevante Positionen erfassen. Dazu können beispielsweise Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert und Reparaturdauer gehören.

Merkantile Wertminderung

Auch nach einer fachgerechten Reparatur kann ein Unfallfahrzeug am Markt einen geringeren Wert haben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann diese sogenannte merkantile Wertminderung Bestandteil der Schadenregulierung sein.

Nutzungsausfall oder Mietwagen

Kann das beschädigte Fahrzeug während der Reparatur oder Wiederbeschaffung nicht genutzt werden, können je nach Voraussetzungen Ansprüche auf Nutzungsausfall oder die Kosten eines erforderlichen Mietwagens bestehen.

Fiktive Abrechnung

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Fahrzeugschaden auch auf Grundlage des Gutachtens abgerechnet werden, ohne dass eine entsprechende Reparaturrechnung vorgelegt wird. Welche Schadenpositionen hierbei berücksichtigt werden können, hängt vom Einzelfall ab.

Rechtsanwalt nach einem Verkehrsunfall

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall kann die Einschaltung eines Rechtsanwalts sinnvoll sein, insbesondere wenn Fragen zur Haftung oder Schadenregulierung entstehen. Ob und in welchem Umfang Rechtsanwaltskosten übernommen werden, richtet sich nach dem jeweiligen Fall.

Reparaturbestätigung nach der Instandsetzung

Nach der Reparatur kann der instandgesetzte Zustand dokumentiert werden. Dies ist besonders hilfreich, wenn später ein weiterer Schaden am Fahrzeug entsteht und nachgewiesen werden muss, dass ein früherer Vorschaden bereits beseitigt wurde.

Keine Werkstattrechnung erforderlich

Eine Reparaturbestätigung kann grundsätzlich auch bei einer Reparatur in Eigenregie möglich sein. Entscheidend ist, dass der reparierte Zustand nachvollziehbar dokumentiert werden kann.

Beratung vor und nach dem Gutachten

Wir begleiten Sie nicht nur bei der Schadenaufnahme und Gutachtenerstellung. Auch vor der Regulierung und nach einer erfolgten Reparatur stehen wir Ihnen für technische Fragen und zur weiteren Dokumentation zur Verfügung.

Unfall gehabt? Lassen Sie den Schaden unabhängig prüfen.

Wir erklären Ihnen den technischen Ablauf, dokumentieren den Fahrzeugschaden und begleiten Sie auch nach der Gutachtenerstellung weiter.

Kostenlose Erstberatung – 24/7 erreichbar

Ein Anruf genügt: Wir prüfen Ihren Fall sofort und kommen auf Wunsch noch heute zu Ihnen – in ganz NRW.

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