Unfallgutachten
Gutachterkosten
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden gehören erforderliche Gutachterkosten grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden, sofern die Beauftragung eines Gutachters berechtigt war.
Ausführliche Erklärung
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden gehören erforderliche Gutachterkosten grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden, sofern die Beauftragung eines Gutachters berechtigt war.
Bedeutung für Unfallgeschädigte
Nach einem unverschuldeten Unfall entscheidet oft genau dieser Punkt darüber, wie hoch Ihre Entschädigung ausfällt. Ein unabhängiges Gutachten dokumentiert alle relevanten Positionen – darunter auch gutachterkosten – nachvollziehbar gegenüber der regulierungspflichtigen Versicherung.
Verwandte Begriffe
- HaftpflichtschadenEin Haftpflichtschaden liegt vor, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer einen Unfall verursacht und für den entstandenen Schaden haftet.
- 130-Prozent-RegelDie 130-Prozent-Regel ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die Reparatur eines wirtschaftlichen Totalschadens.
- AltschadenAls Altschaden bezeichnet man einen Schaden, der bereits vor dem aktuell zu begutachtenden Schadenereignis vorhanden war.
Fragen zu „Gutachterkosten“ im konkreten Schadenfall?
Kostenlose Ersteinschätzung – KFZ-Sachverständigenbüro Ercosman, Hagen.
