Unfallgutachten

Gutachterkosten

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden gehören erforderliche Gutachterkosten grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden, sofern die Beauftragung eines Gutachters berechtigt war.

Ausführliche Erklärung

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden gehören erforderliche Gutachterkosten grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden, sofern die Beauftragung eines Gutachters berechtigt war.

Bedeutung für Unfallgeschädigte

Nach einem unverschuldeten Unfall entscheidet oft genau dieser Punkt darüber, wie hoch Ihre Entschädigung ausfällt. Ein unabhängiges Gutachten dokumentiert alle relevanten Positionen – darunter auch gutachterkosten – nachvollziehbar gegenüber der regulierungspflichtigen Versicherung.

Verwandte Begriffe

Fragen zu „Gutachterkosten“ im konkreten Schadenfall?

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