Unfallgutachten
Versicherungsgutachter
Ein Versicherungsgutachter wird im Auftrag einer Versicherung tätig.
Ausführliche Erklärung
Ein Versicherungsgutachter wird im Auftrag einer Versicherung tätig. Davon zu unterscheiden ist ein vom Geschädigten selbst beauftragter unabhängiger KFZ-Sachverständiger.
Bedeutung für Unfallgeschädigte
Nach einem unverschuldeten Unfall entscheidet oft genau dieser Punkt darüber, wie hoch Ihre Entschädigung ausfällt. Ein unabhängiges Gutachten dokumentiert alle relevanten Positionen – darunter auch versicherungsgutachter – nachvollziehbar gegenüber der regulierungspflichtigen Versicherung.
Verwandte Begriffe
- KFZ-SachverständigerEin KFZ-Sachverständiger verfügt über Fachkenntnisse zur technischen Untersuchung und Bewertung von Kraftfahrzeugen.
- 130-Prozent-RegelDie 130-Prozent-Regel ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die Reparatur eines wirtschaftlichen Totalschadens.
- AltschadenAls Altschaden bezeichnet man einen Schaden, der bereits vor dem aktuell zu begutachtenden Schadenereignis vorhanden war.
Fragen zu „Versicherungsgutachter“ im konkreten Schadenfall?
Kostenlose Ersteinschätzung – KFZ-Sachverständigenbüro Ercosman, Hagen.
