Unfallgutachten
Verdeckter Schaden
Ein verdeckter Schaden ist bei der äußerlichen Besichtigung zunächst nicht erkennbar und zeigt sich gegebenenfalls erst nach Demontage beschädigter Fahrzeugteile.
Ausführliche Erklärung
Ein verdeckter Schaden ist bei der äußerlichen Besichtigung zunächst nicht erkennbar und zeigt sich gegebenenfalls erst nach Demontage beschädigter Fahrzeugteile.
Bedeutung für Unfallgeschädigte
Nach einem unverschuldeten Unfall entscheidet oft genau dieser Punkt darüber, wie hoch Ihre Entschädigung ausfällt. Ein unabhängiges Gutachten dokumentiert alle relevanten Positionen – darunter auch verdeckter schaden – nachvollziehbar gegenüber der regulierungspflichtigen Versicherung.
Verwandte Begriffe
- 130-Prozent-RegelDie 130-Prozent-Regel ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die Reparatur eines wirtschaftlichen Totalschadens.
- AltschadenAls Altschaden bezeichnet man einen Schaden, der bereits vor dem aktuell zu begutachtenden Schadenereignis vorhanden war.
- AnstoßbereichDer Anstoßbereich bezeichnet den Fahrzeugbereich, in dem es beim Unfall zur unmittelbaren Kollision beziehungsweise Krafteinwirkung gekommen ist.
Fragen zu „Verdeckter Schaden“ im konkreten Schadenfall?
Kostenlose Ersteinschätzung – KFZ-Sachverständigenbüro Ercosman, Hagen.
