Unfallgutachten
Unfall ohne Schuld
Wer einen Verkehrsunfall nicht selbst verursacht hat, kann grundsätzlich die zur Wiederherstellung erforderlichen Schadenpositionen gegenüber dem Unfallverursacher beziehungsweise dessen Versicherung geltend machen.
Ausführliche Erklärung
Wer einen Verkehrsunfall nicht selbst verursacht hat, kann grundsätzlich die zur Wiederherstellung erforderlichen Schadenpositionen gegenüber dem Unfallverursacher beziehungsweise dessen Versicherung geltend machen.
Bedeutung für Unfallgeschädigte
Nach einem unverschuldeten Unfall entscheidet oft genau dieser Punkt darüber, wie hoch Ihre Entschädigung ausfällt. Ein unabhängiges Gutachten dokumentiert alle relevanten Positionen – darunter auch unfall ohne schuld – nachvollziehbar gegenüber der regulierungspflichtigen Versicherung.
Verwandte Begriffe
- SchadenpositionEine Schadenposition ist ein einzelner Bestandteil einer Schadenabrechnung, beispielsweise Reparaturkosten, Wertminderung, Abschleppkosten, Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten.
- 130-Prozent-RegelDie 130-Prozent-Regel ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die Reparatur eines wirtschaftlichen Totalschadens.
- AltschadenAls Altschaden bezeichnet man einen Schaden, der bereits vor dem aktuell zu begutachtenden Schadenereignis vorhanden war.
Fragen zu „Unfall ohne Schuld“ im konkreten Schadenfall?
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