Unfallgutachten
Technischer Totalschaden
Ein technischer Totalschaden liegt vor, wenn das beschädigte Fahrzeug technisch nicht mehr fachgerecht oder verkehrssicher wiederhergestellt werden kann.
Ausführliche Erklärung
Ein technischer Totalschaden liegt vor, wenn das beschädigte Fahrzeug technisch nicht mehr fachgerecht oder verkehrssicher wiederhergestellt werden kann.
Bedeutung für Unfallgeschädigte
Nach einem unverschuldeten Unfall entscheidet oft genau dieser Punkt darüber, wie hoch Ihre Entschädigung ausfällt. Ein unabhängiges Gutachten dokumentiert alle relevanten Positionen – darunter auch technischer totalschaden – nachvollziehbar gegenüber der regulierungspflichtigen Versicherung.
Verwandte Begriffe
- TotalschadenVon einem Totalschaden spricht man, wenn ein Fahrzeug technisch nicht mehr repariert werden kann oder eine Reparatur wirtschaftlich nicht sinnvoll ist.
- 130-Prozent-RegelDie 130-Prozent-Regel ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die Reparatur eines wirtschaftlichen Totalschadens.
- AltschadenAls Altschaden bezeichnet man einen Schaden, der bereits vor dem aktuell zu begutachtenden Schadenereignis vorhanden war.
Fragen zu „Technischer Totalschaden“ im konkreten Schadenfall?
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