Unfallgutachten
Sachverständigenhonorar
Das Sachverständigenhonorar ist die Vergütung des KFZ-Gutachters für die Erstellung des Gutachtens und die damit verbundenen Leistungen.
Ausführliche Erklärung
Das Sachverständigenhonorar ist die Vergütung des KFZ-Gutachters für die Erstellung des Gutachtens und die damit verbundenen Leistungen.
Bedeutung für Unfallgeschädigte
Nach einem unverschuldeten Unfall entscheidet oft genau dieser Punkt darüber, wie hoch Ihre Entschädigung ausfällt. Ein unabhängiges Gutachten dokumentiert alle relevanten Positionen – darunter auch sachverständigenhonorar – nachvollziehbar gegenüber der regulierungspflichtigen Versicherung.
Verwandte Begriffe
- KFZ-GutachterEin KFZ-Gutachter beziehungsweise KFZ-Sachverständiger untersucht Fahrzeuge und erstellt fachliche Bewertungen oder Gutachten.
- 130-Prozent-RegelDie 130-Prozent-Regel ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die Reparatur eines wirtschaftlichen Totalschadens.
- AltschadenAls Altschaden bezeichnet man einen Schaden, der bereits vor dem aktuell zu begutachtenden Schadenereignis vorhanden war.
Fragen zu „Sachverständigenhonorar“ im konkreten Schadenfall?
Kostenlose Ersteinschätzung – KFZ-Sachverständigenbüro Ercosman, Hagen.
