Unfallgutachten
Integritätsinteresse
Das Integritätsinteresse beschreibt das besondere Interesse des Geschädigten daran, sein vertrautes Fahrzeug trotz eines wirtschaftlichen Totalschadens zu behalten und fachgerecht reparieren zu lassen.
Ausführliche Erklärung
Das Integritätsinteresse beschreibt das besondere Interesse des Geschädigten daran, sein vertrautes Fahrzeug trotz eines wirtschaftlichen Totalschadens zu behalten und fachgerecht reparieren zu lassen. Es spielt insbesondere bei der 130-Prozent-Regel eine Rolle.
Bedeutung für Unfallgeschädigte
Nach einem unverschuldeten Unfall entscheidet oft genau dieser Punkt darüber, wie hoch Ihre Entschädigung ausfällt. Ein unabhängiges Gutachten dokumentiert alle relevanten Positionen – darunter auch integritätsinteresse – nachvollziehbar gegenüber der regulierungspflichtigen Versicherung.
Verwandte Begriffe
- 130-Prozent-RegelDie 130-Prozent-Regel ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die Reparatur eines wirtschaftlichen Totalschadens.
- TotalschadenVon einem Totalschaden spricht man, wenn ein Fahrzeug technisch nicht mehr repariert werden kann oder eine Reparatur wirtschaftlich nicht sinnvoll ist.
- AltschadenAls Altschaden bezeichnet man einen Schaden, der bereits vor dem aktuell zu begutachtenden Schadenereignis vorhanden war.
Fragen zu „Integritätsinteresse“ im konkreten Schadenfall?
Kostenlose Ersteinschätzung – KFZ-Sachverständigenbüro Ercosman, Hagen.
