Schadenregulierung
Haftungsquote
Die Haftungsquote gibt an, zu welchem Anteil die Unfallbeteiligten für einen Schaden verantwortlich gemacht werden.
Ausführliche Erklärung
Die Haftungsquote gibt an, zu welchem Anteil die Unfallbeteiligten für einen Schaden verantwortlich gemacht werden. Sie ist insbesondere dann relevant, wenn keinem Beteiligten die alleinige Unfallverursachung zugerechnet wird.
Bedeutung für Unfallgeschädigte
Nach einem unverschuldeten Unfall entscheidet oft genau dieser Punkt darüber, wie hoch Ihre Entschädigung ausfällt. Ein unabhängiges Gutachten dokumentiert alle relevanten Positionen – darunter auch haftungsquote – nachvollziehbar gegenüber der regulierungspflichtigen Versicherung.
Verwandte Begriffe
- AbtretungserklärungMit einer Abtretungserklärung kann der Geschädigte bestimmte Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung an einen Dienstleister, beispielsweise einen KFZ-Gutachter oder eine Werkstatt, abtreten.
- DirektabrechnungBei einer Direktabrechnung rechnet beispielsweise der KFZ-Gutachter seine berechtigten Kosten unmittelbar mit der regulierungspflichtigen Versicherung ab, sofern hierfür die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.
- Fiktive AbrechnungBei der fiktiven Abrechnung lässt sich ein Geschädigter den Fahrzeugschaden auf Grundlage eines Gutachtens oder Kostenvoranschlags auszahlen, ohne die Reparatur tatsächlich durchführen zu lassen.
Fragen zu „Haftungsquote“ im konkreten Schadenfall?
Kostenlose Ersteinschätzung – KFZ-Sachverständigenbüro Ercosman, Hagen.
