Schadenregulierung
Abtretungserklärung
Mit einer Abtretungserklärung kann der Geschädigte bestimmte Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung an einen Dienstleister, beispielsweise einen KFZ-Gutachter oder eine Werkstatt, abtreten.
Ausführliche Erklärung
Mit einer Abtretungserklärung kann der Geschädigte bestimmte Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung an einen Dienstleister, beispielsweise einen KFZ-Gutachter oder eine Werkstatt, abtreten. Dadurch kann die Abrechnung unmittelbar mit der Versicherung erfolgen.
Bedeutung für Unfallgeschädigte
Nach einem unverschuldeten Unfall entscheidet oft genau dieser Punkt darüber, wie hoch Ihre Entschädigung ausfällt. Ein unabhängiges Gutachten dokumentiert alle relevanten Positionen – darunter auch abtretungserklärung – nachvollziehbar gegenüber der regulierungspflichtigen Versicherung.
Verwandte Begriffe
- KFZ-GutachterEin KFZ-Gutachter beziehungsweise KFZ-Sachverständiger untersucht Fahrzeuge und erstellt fachliche Bewertungen oder Gutachten.
- DirektabrechnungBei einer Direktabrechnung rechnet beispielsweise der KFZ-Gutachter seine berechtigten Kosten unmittelbar mit der regulierungspflichtigen Versicherung ab, sofern hierfür die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.
- Fiktive AbrechnungBei der fiktiven Abrechnung lässt sich ein Geschädigter den Fahrzeugschaden auf Grundlage eines Gutachtens oder Kostenvoranschlags auszahlen, ohne die Reparatur tatsächlich durchführen zu lassen.
Fragen zu „Abtretungserklärung“ im konkreten Schadenfall?
Kostenlose Ersteinschätzung – KFZ-Sachverständigenbüro Ercosman, Hagen.
