Schadenregulierung

Fiktive Abrechnung

Bei der fiktiven Abrechnung lässt sich ein Geschädigter den Fahrzeugschaden auf Grundlage eines Gutachtens oder Kostenvoranschlags auszahlen, ohne die Reparatur tatsächlich durchführen zu lassen.

Ausführliche Erklärung

Bei der fiktiven Abrechnung lässt sich ein Geschädigter den Fahrzeugschaden auf Grundlage eines Gutachtens oder Kostenvoranschlags auszahlen, ohne die Reparatur tatsächlich durchführen zu lassen. Bestimmte Positionen, beispielsweise Mehrwertsteuer auf nicht angefallene Reparaturkosten, werden dabei nicht erstattet.

Bedeutung für Unfallgeschädigte

Nach einem unverschuldeten Unfall entscheidet oft genau dieser Punkt darüber, wie hoch Ihre Entschädigung ausfällt. Ein unabhängiges Gutachten dokumentiert alle relevanten Positionen – darunter auch fiktive abrechnung – nachvollziehbar gegenüber der regulierungspflichtigen Versicherung.

Verwandte Begriffe

Fragen zu „Fiktive Abrechnung“ im konkreten Schadenfall?

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