Schadenregulierung
Fiktive Abrechnung
Bei der fiktiven Abrechnung lässt sich ein Geschädigter den Fahrzeugschaden auf Grundlage eines Gutachtens oder Kostenvoranschlags auszahlen, ohne die Reparatur tatsächlich durchführen zu lassen.
Ausführliche Erklärung
Bei der fiktiven Abrechnung lässt sich ein Geschädigter den Fahrzeugschaden auf Grundlage eines Gutachtens oder Kostenvoranschlags auszahlen, ohne die Reparatur tatsächlich durchführen zu lassen. Bestimmte Positionen, beispielsweise Mehrwertsteuer auf nicht angefallene Reparaturkosten, werden dabei nicht erstattet.
Bedeutung für Unfallgeschädigte
Nach einem unverschuldeten Unfall entscheidet oft genau dieser Punkt darüber, wie hoch Ihre Entschädigung ausfällt. Ein unabhängiges Gutachten dokumentiert alle relevanten Positionen – darunter auch fiktive abrechnung – nachvollziehbar gegenüber der regulierungspflichtigen Versicherung.
Verwandte Begriffe
- KostenvoranschlagEin Kostenvoranschlag ist eine überschlägige Berechnung der voraussichtlichen Reparaturkosten.
- ReparaturkostenDie Reparaturkosten umfassen sämtliche erforderlichen Aufwendungen zur fachgerechten Wiederherstellung des beschädigten Fahrzeugs.
- FahrzeugschadenEin Fahrzeugschaden ist eine durch Unfall, äußere Einwirkung, Verschleiß oder sonstige Ereignisse entstandene Beschädigung eines Kraftfahrzeugs.
- MehrwertsteuerBei der Schadenregulierung wird Mehrwertsteuer grundsätzlich nur ersetzt, soweit sie tatsächlich angefallen ist.
Fragen zu „Fiktive Abrechnung“ im konkreten Schadenfall?
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