Unfallgutachten
Gutachter nach Unfall
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall darf der Geschädigte grundsätzlich einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen mit der Feststellung des Fahrzeugschadens beauftragen, sofern kein reiner Bagatellschaden vorliegt.
Ausführliche Erklärung
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall darf der Geschädigte grundsätzlich einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen mit der Feststellung des Fahrzeugschadens beauftragen, sofern kein reiner Bagatellschaden vorliegt.
Bedeutung für Unfallgeschädigte
Nach einem unverschuldeten Unfall entscheidet oft genau dieser Punkt darüber, wie hoch Ihre Entschädigung ausfällt. Ein unabhängiges Gutachten dokumentiert alle relevanten Positionen – darunter auch gutachter nach unfall – nachvollziehbar gegenüber der regulierungspflichtigen Versicherung.
Verwandte Begriffe
- FahrzeugschadenEin Fahrzeugschaden ist eine durch Unfall, äußere Einwirkung, Verschleiß oder sonstige Ereignisse entstandene Beschädigung eines Kraftfahrzeugs.
- BagatellschadenEin Bagatellschaden ist ein geringfügiger Fahrzeugschaden, bei dem die Kosten für ein vollständiges Gutachten gegebenenfalls unverhältnismäßig wären.
- 130-Prozent-RegelDie 130-Prozent-Regel ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die Reparatur eines wirtschaftlichen Totalschadens.
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