Unfallgutachten
Bagatellschaden
Ein Bagatellschaden ist ein geringfügiger Fahrzeugschaden, bei dem die Kosten für ein vollständiges Gutachten gegebenenfalls unverhältnismäßig wären.
Ausführliche Erklärung
Ein Bagatellschaden ist ein geringfügiger Fahrzeugschaden, bei dem die Kosten für ein vollständiges Gutachten gegebenenfalls unverhältnismäßig wären. Häufig wird bei solchen Schäden ein Kostenvoranschlag oder Kurzgutachten genutzt. Eine starre gesetzliche Bagatellgrenze gibt es jedoch nicht.
Bedeutung für Unfallgeschädigte
Nach einem unverschuldeten Unfall entscheidet oft genau dieser Punkt darüber, wie hoch Ihre Entschädigung ausfällt. Ein unabhängiges Gutachten dokumentiert alle relevanten Positionen – darunter auch bagatellschaden – nachvollziehbar gegenüber der regulierungspflichtigen Versicherung.
Verwandte Begriffe
- KostenvoranschlagEin Kostenvoranschlag ist eine überschlägige Berechnung der voraussichtlichen Reparaturkosten.
- FahrzeugschadenEin Fahrzeugschaden ist eine durch Unfall, äußere Einwirkung, Verschleiß oder sonstige Ereignisse entstandene Beschädigung eines Kraftfahrzeugs.
- KurzgutachtenEin Kurzgutachten ist eine vereinfachte Form der Schadendokumentation für kleinere Schäden.
Fragen zu „Bagatellschaden“ im konkreten Schadenfall?
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