Unfallgutachten
Fahrbereitschaft
Die Fahrbereitschaft beschreibt, ob ein Fahrzeug technisch noch bewegt werden kann.
Ausführliche Erklärung
Die Fahrbereitschaft beschreibt, ob ein Fahrzeug technisch noch bewegt werden kann. Ein fahrbereites Fahrzeug muss jedoch nicht automatisch verkehrssicher sein.
Bedeutung für Unfallgeschädigte
Nach einem unverschuldeten Unfall entscheidet oft genau dieser Punkt darüber, wie hoch Ihre Entschädigung ausfällt. Ein unabhängiges Gutachten dokumentiert alle relevanten Positionen – darunter auch fahrbereitschaft – nachvollziehbar gegenüber der regulierungspflichtigen Versicherung.
Verwandte Begriffe
- 130-Prozent-RegelDie 130-Prozent-Regel ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die Reparatur eines wirtschaftlichen Totalschadens.
- AltschadenAls Altschaden bezeichnet man einen Schaden, der bereits vor dem aktuell zu begutachtenden Schadenereignis vorhanden war.
- AnstoßbereichDer Anstoßbereich bezeichnet den Fahrzeugbereich, in dem es beim Unfall zur unmittelbaren Kollision beziehungsweise Krafteinwirkung gekommen ist.
Fragen zu „Fahrbereitschaft“ im konkreten Schadenfall?
Kostenlose Ersteinschätzung – KFZ-Sachverständigenbüro Ercosman, Hagen.
