Unfallgutachten

Betriebsgefahr

Unter Betriebsgefahr versteht man die allgemeine Gefahr, die allein durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs entsteht.

Ausführliche Erklärung

Unter Betriebsgefahr versteht man die allgemeine Gefahr, die allein durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs entsteht. Sie kann bei der Haftungsverteilung nach einem Verkehrsunfall eine Rolle spielen.

Bedeutung für Unfallgeschädigte

Nach einem unverschuldeten Unfall entscheidet oft genau dieser Punkt darüber, wie hoch Ihre Entschädigung ausfällt. Ein unabhängiges Gutachten dokumentiert alle relevanten Positionen – darunter auch betriebsgefahr – nachvollziehbar gegenüber der regulierungspflichtigen Versicherung.

Verwandte Begriffe

Fragen zu „Betriebsgefahr“ im konkreten Schadenfall?

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