Unfallgutachten
Betriebsgefahr
Unter Betriebsgefahr versteht man die allgemeine Gefahr, die allein durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs entsteht.
Ausführliche Erklärung
Unter Betriebsgefahr versteht man die allgemeine Gefahr, die allein durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs entsteht. Sie kann bei der Haftungsverteilung nach einem Verkehrsunfall eine Rolle spielen.
Bedeutung für Unfallgeschädigte
Nach einem unverschuldeten Unfall entscheidet oft genau dieser Punkt darüber, wie hoch Ihre Entschädigung ausfällt. Ein unabhängiges Gutachten dokumentiert alle relevanten Positionen – darunter auch betriebsgefahr – nachvollziehbar gegenüber der regulierungspflichtigen Versicherung.
Verwandte Begriffe
- 130-Prozent-RegelDie 130-Prozent-Regel ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die Reparatur eines wirtschaftlichen Totalschadens.
- AltschadenAls Altschaden bezeichnet man einen Schaden, der bereits vor dem aktuell zu begutachtenden Schadenereignis vorhanden war.
- AnstoßbereichDer Anstoßbereich bezeichnet den Fahrzeugbereich, in dem es beim Unfall zur unmittelbaren Kollision beziehungsweise Krafteinwirkung gekommen ist.
Fragen zu „Betriebsgefahr“ im konkreten Schadenfall?
Kostenlose Ersteinschätzung – KFZ-Sachverständigenbüro Ercosman, Hagen.
