Unfallgutachten

Wirtschaftlicher Totalschaden

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt grundsätzlich vor, wenn die erforderlichen Reparaturkosten in einem wirtschaftlich ungünstigen Verhältnis zum Fahrzeugwert stehen beziehungsweise den Wiederbeschaffungsaufwand überschreiten.

Ausführliche Erklärung

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt grundsätzlich vor, wenn die erforderlichen Reparaturkosten in einem wirtschaftlich ungünstigen Verhältnis zum Fahrzeugwert stehen beziehungsweise den Wiederbeschaffungsaufwand überschreiten.

Bedeutung für Unfallgeschädigte

Nach einem unverschuldeten Unfall entscheidet oft genau dieser Punkt darüber, wie hoch Ihre Entschädigung ausfällt. Ein unabhängiges Gutachten dokumentiert alle relevanten Positionen – darunter auch wirtschaftlicher totalschaden – nachvollziehbar gegenüber der regulierungspflichtigen Versicherung.

Verwandte Begriffe

Fragen zu „Wirtschaftlicher Totalschaden“ im konkreten Schadenfall?

Kostenlose Ersteinschätzung – KFZ-Sachverständigenbüro Ercosman, Hagen.

Zurück zur Glossar-Übersicht