Unfallgutachten
Wirtschaftlicher Totalschaden
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt grundsätzlich vor, wenn die erforderlichen Reparaturkosten in einem wirtschaftlich ungünstigen Verhältnis zum Fahrzeugwert stehen beziehungsweise den Wiederbeschaffungsaufwand überschreiten.
Ausführliche Erklärung
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt grundsätzlich vor, wenn die erforderlichen Reparaturkosten in einem wirtschaftlich ungünstigen Verhältnis zum Fahrzeugwert stehen beziehungsweise den Wiederbeschaffungsaufwand überschreiten.
Bedeutung für Unfallgeschädigte
Nach einem unverschuldeten Unfall entscheidet oft genau dieser Punkt darüber, wie hoch Ihre Entschädigung ausfällt. Ein unabhängiges Gutachten dokumentiert alle relevanten Positionen – darunter auch wirtschaftlicher totalschaden – nachvollziehbar gegenüber der regulierungspflichtigen Versicherung.
Verwandte Begriffe
- WiederbeschaffungsaufwandDer Wiederbeschaffungsaufwand ergibt sich grundsätzlich aus dem Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts des beschädigten Fahrzeugs.
- ReparaturkostenDie Reparaturkosten umfassen sämtliche erforderlichen Aufwendungen zur fachgerechten Wiederherstellung des beschädigten Fahrzeugs.
- TotalschadenVon einem Totalschaden spricht man, wenn ein Fahrzeug technisch nicht mehr repariert werden kann oder eine Reparatur wirtschaftlich nicht sinnvoll ist.
Fragen zu „Wirtschaftlicher Totalschaden“ im konkreten Schadenfall?
Kostenlose Ersteinschätzung – KFZ-Sachverständigenbüro Ercosman, Hagen.
