Unfallgutachten

Wiederbeschaffungsaufwand

Der Wiederbeschaffungsaufwand ergibt sich grundsätzlich aus dem Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts des beschädigten Fahrzeugs.

Ausführliche Erklärung

Der Wiederbeschaffungsaufwand ergibt sich grundsätzlich aus dem Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts des beschädigten Fahrzeugs.

Bedeutung für Unfallgeschädigte

Nach einem unverschuldeten Unfall entscheidet oft genau dieser Punkt darüber, wie hoch Ihre Entschädigung ausfällt. Ein unabhängiges Gutachten dokumentiert alle relevanten Positionen – darunter auch wiederbeschaffungsaufwand – nachvollziehbar gegenüber der regulierungspflichtigen Versicherung.

Verwandte Begriffe

Fragen zu „Wiederbeschaffungsaufwand“ im konkreten Schadenfall?

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