Unfallgutachten
Wiederbeschaffungsaufwand
Der Wiederbeschaffungsaufwand ergibt sich grundsätzlich aus dem Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts des beschädigten Fahrzeugs.
Ausführliche Erklärung
Der Wiederbeschaffungsaufwand ergibt sich grundsätzlich aus dem Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts des beschädigten Fahrzeugs.
Bedeutung für Unfallgeschädigte
Nach einem unverschuldeten Unfall entscheidet oft genau dieser Punkt darüber, wie hoch Ihre Entschädigung ausfällt. Ein unabhängiges Gutachten dokumentiert alle relevanten Positionen – darunter auch wiederbeschaffungsaufwand – nachvollziehbar gegenüber der regulierungspflichtigen Versicherung.
Verwandte Begriffe
- WiederbeschaffungswertDer Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, der unmittelbar vor dem Schadenereignis erforderlich gewesen wäre, um auf dem regionalen Markt ein vergleichbares Fahrzeug bei einem seriösen Händler zu erwerben.
- RestwertDer Restwert ist der Wert, den ein beschädigtes Fahrzeug im unreparierten Zustand noch besitzt.
- 130-Prozent-RegelDie 130-Prozent-Regel ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die Reparatur eines wirtschaftlichen Totalschadens.
Fragen zu „Wiederbeschaffungsaufwand“ im konkreten Schadenfall?
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