Schadenregulierung
Kostenvoranschlag
Ein Kostenvoranschlag ist eine überschlägige Berechnung der voraussichtlichen Reparaturkosten.
Ausführliche Erklärung
Ein Kostenvoranschlag ist eine überschlägige Berechnung der voraussichtlichen Reparaturkosten. Im Gegensatz zu einem vollständigen Gutachten enthält er in der Regel keine umfassende Bewertung von Wiederbeschaffungswert, Restwert oder Wertminderung.
Bedeutung für Unfallgeschädigte
Nach einem unverschuldeten Unfall entscheidet oft genau dieser Punkt darüber, wie hoch Ihre Entschädigung ausfällt. Ein unabhängiges Gutachten dokumentiert alle relevanten Positionen – darunter auch kostenvoranschlag – nachvollziehbar gegenüber der regulierungspflichtigen Versicherung.
Verwandte Begriffe
- WiederbeschaffungswertDer Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, der unmittelbar vor dem Schadenereignis erforderlich gewesen wäre, um auf dem regionalen Markt ein vergleichbares Fahrzeug bei einem seriösen Händler zu erwerben.
- ReparaturkostenDie Reparaturkosten umfassen sämtliche erforderlichen Aufwendungen zur fachgerechten Wiederherstellung des beschädigten Fahrzeugs.
- WertminderungEine Wertminderung entsteht, wenn ein Fahrzeug trotz fachgerechter Reparatur aufgrund seiner Eigenschaft als Unfallfahrzeug einen geringeren Marktwert besitzt.
- RestwertDer Restwert ist der Wert, den ein beschädigtes Fahrzeug im unreparierten Zustand noch besitzt.
Fragen zu „Kostenvoranschlag“ im konkreten Schadenfall?
Kostenlose Ersteinschätzung – KFZ-Sachverständigenbüro Ercosman, Hagen.
