Schadenregulierung
Anwaltskosten
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall können notwendige Rechtsanwaltskosten grundsätzlich vom Schädiger beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung zu ersetzen sein.
Ausführliche Erklärung
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall können notwendige Rechtsanwaltskosten grundsätzlich vom Schädiger beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung zu ersetzen sein.
Bedeutung für Unfallgeschädigte
Nach einem unverschuldeten Unfall entscheidet oft genau dieser Punkt darüber, wie hoch Ihre Entschädigung ausfällt. Ein unabhängiges Gutachten dokumentiert alle relevanten Positionen – darunter auch anwaltskosten – nachvollziehbar gegenüber der regulierungspflichtigen Versicherung.
Verwandte Begriffe
- HaftpflichtversicherungDie KFZ-Haftpflichtversicherung übernimmt berechtigte Schadenersatzansprüche, die durch den Betrieb eines versicherten Fahrzeugs gegenüber Dritten entstehen.
- AbtretungserklärungMit einer Abtretungserklärung kann der Geschädigte bestimmte Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung an einen Dienstleister, beispielsweise einen KFZ-Gutachter oder eine Werkstatt, abtreten.
- DirektabrechnungBei einer Direktabrechnung rechnet beispielsweise der KFZ-Gutachter seine berechtigten Kosten unmittelbar mit der regulierungspflichtigen Versicherung ab, sofern hierfür die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.
Fragen zu „Anwaltskosten“ im konkreten Schadenfall?
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