Schadenregulierung
Abschleppkosten
Ist ein Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall nicht mehr fahrbereit oder verkehrssicher, können erforderliche Abschleppkosten grundsätzlich Bestandteil des Schadenersatzanspruchs sein.
Ausführliche Erklärung
Ist ein Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall nicht mehr fahrbereit oder verkehrssicher, können erforderliche Abschleppkosten grundsätzlich Bestandteil des Schadenersatzanspruchs sein.
Bedeutung für Unfallgeschädigte
Nach einem unverschuldeten Unfall entscheidet oft genau dieser Punkt darüber, wie hoch Ihre Entschädigung ausfällt. Ein unabhängiges Gutachten dokumentiert alle relevanten Positionen – darunter auch abschleppkosten – nachvollziehbar gegenüber der regulierungspflichtigen Versicherung.
Verwandte Begriffe
- SchadenersatzSchadenersatz soll einen Geschädigten wirtschaftlich möglichst so stellen, wie er ohne das schädigende Ereignis stehen würde.
- AbtretungserklärungMit einer Abtretungserklärung kann der Geschädigte bestimmte Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung an einen Dienstleister, beispielsweise einen KFZ-Gutachter oder eine Werkstatt, abtreten.
- DirektabrechnungBei einer Direktabrechnung rechnet beispielsweise der KFZ-Gutachter seine berechtigten Kosten unmittelbar mit der regulierungspflichtigen Versicherung ab, sofern hierfür die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.
Fragen zu „Abschleppkosten“ im konkreten Schadenfall?
Kostenlose Ersteinschätzung – KFZ-Sachverständigenbüro Ercosman, Hagen.
