Reparatur
Werkstattbindung
Bei einer vereinbarten Werkstattbindung verpflichtet sich ein Versicherungsnehmer im Kaskoschadenfall dazu, bestimmte von der Versicherung vorgegebene oder vermittelte Werkstätten zu nutzen.
Ausführliche Erklärung
Bei einer vereinbarten Werkstattbindung verpflichtet sich ein Versicherungsnehmer im Kaskoschadenfall dazu, bestimmte von der Versicherung vorgegebene oder vermittelte Werkstätten zu nutzen.
Bedeutung für Unfallgeschädigte
Nach einem unverschuldeten Unfall entscheidet oft genau dieser Punkt darüber, wie hoch Ihre Entschädigung ausfällt. Ein unabhängiges Gutachten dokumentiert alle relevanten Positionen – darunter auch werkstattbindung – nachvollziehbar gegenüber der regulierungspflichtigen Versicherung.
Verwandte Begriffe
- KaskoschadenEin Kaskoschaden wird über die eigene Teil- oder Vollkaskoversicherung reguliert.
- AchsvermessungBei einer Achsvermessung werden Spur, Sturz und weitere Fahrwerkswerte eines Fahrzeugs überprüft.
- BeilackierungBei einer Beilackierung werden angrenzende Fahrzeugteile teilweise mitlackiert, um sichtbare Farbunterschiede zwischen einem neu lackierten Bauteil und dem vorhandenen Lack auszugleichen.
Fragen zu „Werkstattbindung“ im konkreten Schadenfall?
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