Reparatur

Werkstattbindung

Bei einer vereinbarten Werkstattbindung verpflichtet sich ein Versicherungsnehmer im Kaskoschadenfall dazu, bestimmte von der Versicherung vorgegebene oder vermittelte Werkstätten zu nutzen.

Ausführliche Erklärung

Bei einer vereinbarten Werkstattbindung verpflichtet sich ein Versicherungsnehmer im Kaskoschadenfall dazu, bestimmte von der Versicherung vorgegebene oder vermittelte Werkstätten zu nutzen.

Bedeutung für Unfallgeschädigte

Nach einem unverschuldeten Unfall entscheidet oft genau dieser Punkt darüber, wie hoch Ihre Entschädigung ausfällt. Ein unabhängiges Gutachten dokumentiert alle relevanten Positionen – darunter auch werkstattbindung – nachvollziehbar gegenüber der regulierungspflichtigen Versicherung.

Verwandte Begriffe

Fragen zu „Werkstattbindung“ im konkreten Schadenfall?

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