Reparatur

Eigenreparatur

Eine Eigenreparatur liegt vor, wenn der Fahrzeughalter einen Unfallschaden selbst oder außerhalb einer klassischen Fachwerkstatt repariert.

Ausführliche Erklärung

Eine Eigenreparatur liegt vor, wenn der Fahrzeughalter einen Unfallschaden selbst oder außerhalb einer klassischen Fachwerkstatt repariert. Auch hierbei können je nach Fall bestimmte Schadenersatzansprüche bestehen.

Bedeutung für Unfallgeschädigte

Nach einem unverschuldeten Unfall entscheidet oft genau dieser Punkt darüber, wie hoch Ihre Entschädigung ausfällt. Ein unabhängiges Gutachten dokumentiert alle relevanten Positionen – darunter auch eigenreparatur – nachvollziehbar gegenüber der regulierungspflichtigen Versicherung.

Verwandte Begriffe

Fragen zu „Eigenreparatur“ im konkreten Schadenfall?

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