Reparatur
Eigenreparatur
Eine Eigenreparatur liegt vor, wenn der Fahrzeughalter einen Unfallschaden selbst oder außerhalb einer klassischen Fachwerkstatt repariert.
Ausführliche Erklärung
Eine Eigenreparatur liegt vor, wenn der Fahrzeughalter einen Unfallschaden selbst oder außerhalb einer klassischen Fachwerkstatt repariert. Auch hierbei können je nach Fall bestimmte Schadenersatzansprüche bestehen.
Bedeutung für Unfallgeschädigte
Nach einem unverschuldeten Unfall entscheidet oft genau dieser Punkt darüber, wie hoch Ihre Entschädigung ausfällt. Ein unabhängiges Gutachten dokumentiert alle relevanten Positionen – darunter auch eigenreparatur – nachvollziehbar gegenüber der regulierungspflichtigen Versicherung.
Verwandte Begriffe
- UnfallschadenEin Unfallschaden ist eine Beschädigung, die durch ein plötzliches von außen auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis entstanden ist.
- SchadenersatzSchadenersatz soll einen Geschädigten wirtschaftlich möglichst so stellen, wie er ohne das schädigende Ereignis stehen würde.
- FachwerkstattEine Fachwerkstatt ist ein auf bestimmte Fahrzeugmarken oder Reparaturbereiche spezialisierter Betrieb.
Fragen zu „Eigenreparatur“ im konkreten Schadenfall?
Kostenlose Ersteinschätzung – KFZ-Sachverständigenbüro Ercosman, Hagen.
